Blog-Layout

Aktuelles zur Staatskunst:

Neues Personalmanagement

Beitrag von Matthias Woisin

Video-Konferenz am 1.6.2022 mit Harald Riedel, Kämmerer der Stadt Nürnberg und Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Städtetages


Riedel berichtet anhand einer eindrucksvollen Präsentation, wie in Nürnberg die Personal- und Organisationsverwaltung neu strukturiert wurde. Ausgangspunkt war ein umfassender Beteiligungsprozess mit qualitativen Interviews, um die genannten Bereiche für die Anforderungen der Zukunft optimal zu ordnen und auszustatten.

Im Lichte der anschließenden Diskussion sind unter dem Aspekt „Staatsreform“ folgende Gedanken besonders festzuhalten:

  • Die Rekrutierung qualifizierten Personals bleibt eine anspruchsvolle Aufgabe für die Verwaltung („wir müssen uns bei den Leuten bewerben und nicht umgekehrt“).
  • In verschiedenen Bereichen (vor allem IT-Berufe) wird die Tarifkonkurrenz zur Privatwirtschaft zum Problem, das sich nur schwer durch Zulagen oder außertarifliche Vereinbarungen lösen lässt. 
  • Die Verwaltung muss „diverser“ und integrativer werden insbesondere hinsichtlich der Herkunft („Migrationshintergrund“), um die eigene Legitimation zu stärken.
  • Für Großstädte ist die personelle Durchlässigkeit zur Kommunalwirtschaft in beide Richtungen eine ausbaufähige Chance.
  • Soweit es noch eine Stellenwirtschaft gibt, kann eine strategische Personalbedarfsplanung mit den Bedarfsträgern ein wertvolles Steuerungsinstrument sein.
  • Mit der strategischen Personalbedarfsplanung kann auch eine höhere Flexibilität ermöglicht werden, die herkömmliche Organisationsverwaltung mit dem Fokus auf einheitliche Maßstäbe nicht leisten können.
  • Die Flexibilität der Personalgewinnung kann mit dem zusammenfassenden Begriff der „Jobfamilie“, der sich bei der Bundesanstalt bewährt hat, erhöht werden.
  • Als „Digitalisierungsrendite“ sind Qualitätsverbesserungen und Erleichterungen im Arbeitsprozess ebenso akzeptabel wie Kostenentlastungen, ggfls. sogar prioritär.
  • Bei ausscheidenden Mitarbeitern bewährt sich in Nürnberg das „Austrittsinterview“ als Lernchance für die Verwaltung. Außerdem empfiehlt sich eine systematische „Wissenssicherung“, um das erworbene Erfahrungswissen zu bewahren.
  • In der Personalverwaltung und -rekrutierung liegen erhebliche Anforderungen zur Digitalisierung und zur digitalen Prozessgestaltung (medienbruchfreie digitale Personalakte).


Aus der Diskussion bleiben noch kritische Einwürfe zum Verwaltungsverfahrensrecht und zum Melderecht hervorzuheben, wo der Bund beharrlich auf die Digitalisierungsbremse tritt.


11 Jan., 2022
Beitrag von Matthias Woisin
Share by: