Arbeitskreis Staatsreform


Forum für Staatskunst und Verwaltungsmodernisierung

Online-Veranstaltung am Donnerstag, 16. Mai 2024, um 18.00 Uhr

Kostenrisiko Klimatransformation: Private und öffentliche Haushalte vor neuen Lasten


mit Theresia Stahl, M.sc., Ökonomin und Stv. Bundesvorsitzende der Jusos

„Nichts kommt von selbst. Und nur wenig ist von Dauer. Darum – besinnt euch auf eure Kraft und darauf, dass jede Zeit eigene Antworten will und man auf ihrer Höhe zu sein hat, wenn Gutes bewirkt werden soll.“


Willy Brandt

Der Arbeitskreis dient zum Austausch über Reformen im öffentlichen Sektor und diskutiert Denkanstöße für die Organisation einer freien, gerechten und solidarischen Gesellschaft. Der Arbeitskreis will Einblicke in innovative Modernisierungsprojekte geben und Akteure der Verwaltungsmodernisierung vernetzen.

Dialog

zu staats-, verwaltungs- und finanzwissenschaftlichen Themen

Beratung

von übergreifenden Themen des staatlichen und kommunalen Managements

Diskurs

über bundespolitische Themen mit kommunalem Bezug


Austausch

von Führungskräften in den Bereichen Finanzen, Personal, Organisation und Digitalisierung


Prof. h.c. Henning Lühr

„Der Begriff der Staatskunst geht auf Aristoteles zurück, etwas moderner ausgedrückt würde man wohl einfach von politischem Handeln oder noch einfacher von Regieren sprechen. Aber ich mag das alte Wort, weil in ihm eben Kunst im Sinne von Kunstfertigkeit enthalten ist. Außerdem dient es einem konkreten Ziel, nämlich der staatlichen Wohlfahrt oder schlicht einem Staat, der allen Bürgern zugutekommt. Auch das schwingt in dem Begriff der Staatskunst mit. Es geht um die Frage, was die Digitalisierung für den Staat und seine Behörden bedeutet. Es stehen also gesellschaftliche und politische Fragen im Vordergrund, nicht so sehr technische Aspekte.“

Arbeitskreis Staatsreform

Entwicklung | Planung

Strategie | Steuerung

Führung | Personal

Finanzen | Vermögen

Strukturen | Prozesse

Modernisierung

Recht | Verfassung

Digitalisierung

Beteiligung | Marketing

Selbstverständnis

Was will der Arbeitskreis Staatsreform?

Die jetzt beginnende Legislaturperiode wird die Krisendekade seit der Finanzkrise hinter sich lassen. In ihrem Wahlprogramm hat die SPD vier Missionen formuliert: klimaneutrales Deutschland, neues Mobilitätssystem, digitale Souveränität und Gesundheit. Im Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP haben sie sich in zehn Handlungsfeldern niedergeschlagen:


1.     Moderner Staat und digitaler Aufbruch

2.     Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft 

3.     Respekt und Chancen in der modernen Arbeitswelt

4.     Soziale Sicherheit bürgerfreundlich gestalten

5.     Chancen für Kinder, starke Familien und beste Bildung ein Leben lang

6.     Innovation fördern und neue Wettbewerbsfähigkeit erreichen

7.     Offensive für bezahlbares und nachhaltiges Bauen und Wohnen

8.     Freiheit und Sicherheit, Gleichstellung und Vielfalt in der modernen Demokratie 

9.     Zukunftsinvestitionen und nachhaltige Staatsfinanzen

10.  Deutschlands Verantwortung für Europa und die Welt


Alle genannten Bereiche sind politische Felder, in denen sich ohne eine leistungsfähige, moderne Verwaltung keine Erfolge erzielen lassen. 


Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ haben die drei Parteien ihre Vorstellung von Modernem Staat und Demokratie insbesondere folgendermaßen beschrieben:


„Wir wollen einen grundlegenden Wandel hin zu einem ermöglichenden, lernenden und digitalen Staat, der vorausschauend für die Bürgerinnen und Bürger arbeitet. Es geht darum, das Leben einfacher zu machen. Staatliches Handeln soll schneller und effektiver werden und wirtschaftliche wie gesellschaftliche Innovationsprozesse befördern und einbinden. Wir wollen eine neue Kultur der Zusammenarbeit etablieren, die auch aus der Kraft der Zivilgesellschaft heraus gespeist wird.“


Der Arbeitskreis sieht hier auch eine „handwerkliche“ Dimension angesprochen, nämlich die „Staatskunst“, die der Verwaltung Bürgernähe und Leistungsfähigkeit sichern muss. Deshalb pflegt der Arbeitskreis den verwaltungsfachlichen Austausch und sucht die Praxis politisch „auf den Begriff“ zu bringen. 


Als Staatskunst betrachten wir die Organisation des Gleichgewichts von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Auch innerhalb der staatlichen Institutionen geht es um das Verhältnis von Politik und Verwaltung sowie um die angemessene Ausstattung der verschiedenen Ebenen des Staates mit Kompetenzen und Ressourcen. Zentral erscheint uns hierbei das Hier und Jetzt bestmöglich laufen zu lassen, aber auch eine Vorstellung von den Erfordernissen für Morgen zu haben. Zur stetigen (Weiter-) Entwicklung dieser Gleichgewichtskonstellationen müssen Entscheidungen getroffen werden, Kompetenzen und Ressourcen geschaffen und verteilt werden. Hierzu braucht es kompetente Institutionen und Personen, wesentlich aber auch einen öffentlichen gesellschaftlichen Dialog über die richtige Staatskunst. Insbesondere die Krisen der letzten Jahre haben die Bedeutung guter staatlicher Politik hervorgehoben. Ohne gute Politik und Verwaltung konnten weder Finanz- oder Euro-Krise gelöst werden noch können die Migrationsfrage oder die Corona-Pandemie gelöst werden. Hier waren und sind die staatlichen Institutionen nicht immer gut aufgestellt gewesen. Es gilt aus Fehlern zu lernen, um eine gute Staatskunst zu gewährleisten.


Unser leitendes Ziel ist dabei eine Stärkung demokratischer, selbstbestimmter Politik zur wirksamen Gestaltung der Lebensverhältnisse. Es sollte deshalb mehr statt weniger Politik geben und je lokaler und näher am Leben der Bürgerinnen und Bürger desto größer sollte der Zuwachs an Gestaltungsmöglichkeiten sein. „Staatsreform“ in diesem Sinne hat als Ausgangspunkt die Gemeindeebene und die kommunale Selbstorganisation. 


Damit der Politik auf den örtlichen Ebenen des Gemeinwesens neue Handlungskraft zuwachsen kann, muss sie auch bereit sein, sich auf den höheren Ebenen Spielräume neu zu erstreiten. Insbesondere hinsichtlich wirtschaftlicher Aktivitäten des Gemeinwesens kann im Einzelfall die Rückverlagerung von Kompetenzen von der europäischen Ebene auf die nationalen oder regionalen Parlamente und Verwaltungen erforderlich sein. 

Moderne Verwaltungslösungen betonen die Kraft der Kooperation gegenüber einem autoritären Zentralismus - sie sind zwar kommunikationsintensiver, aber deshalb im Ergebnis auch stabiler und entwicklungsfähiger als erzwungene Einheitlichkeit. 


Die öffentlichen Verwaltungen müssen für eine erfolgreiche Praxis eigenständig konzeptfähig sein. Sie entwickeln ihre Instrumente und Lösungen in einer Sprache, die für Bürgerinnen und Bürger sowie Politik verständlich bleibt. 


Für bestimmte Politikbereiche, die besonders relevant sind, bedarf es neuer bundestaatlicher Kooperationsgremien und möglicherweise neuer Gemeinschaftsaufgaben (z.B. Klimaschutz). Im Bundesrat sollten die Kommunalverbände Zugang zu den Beratungen der Fachausschüsse bekommen, um die praktische Verwaltungskompetenz der Kommunen wirksam einbinden zu können.


Zu den Themen im Einzelnen:

Verwaltungsmodernisierung und -steuerung

Staatsreformen und Verwaltungsmodernisierung sind nötig, damit der soziale und demokratische Rechtsstaat regelmäßig den neuen Gegebenheiten angepasst wird. Der Staatssektor muss ständige Selbstreform betreiben, damit öffentliche Aufgaben zeitgemäß wahrgenommen. Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung sind keine Selbstzwecke, sie dienen allein dazu, dass der Staat zweckmäßige und ressourcenschonende Leistungen erbringt, die das Leben der Menschen verbessern. Dazu gehört, dass die Verwaltungen fortwährend die Qualität ihrer Produkte und Prozesse verbessern.

Entscheidend für den Erfolg des öffentlichen Sektors ist, dass alle staatlichen Ebenen und Organisationen – dazu gehören auch die öffentlichen Unternehmen – an gemeinsamen Zu-kunftsmissionen arbeiten. Mit den Sustainable Development Goals haben wir schon eine gute gemeinsame Ebene von ökologischen, sozialen und ökonomischen Zielrichtungen. Wir benötigen einen missionsorientierten Steuerungsansatz, der sich am öffentlichen Zweck orientiert und an dem sich die öffentlichen - aber auch die privaten Akteure - ausrichten, um gemeinsam ambitionierte Ziele zu erreichen. Bei dem Ansatz wirken alle dezentralen Akteure auf ihre gemeinsamen Ziele hin und setzen ihre Ressourcen dafür ein. Wenn die Zu-kunftsmissionen allen deutlich vor Augen stehen, führen die gemeinsamen Anstrengungen der verschiedenen Akteure dazu, dass diese Ziele auch wirklich erreicht werden können. 

Kommunalwirtschaft

Eine starke Kommunalwirtschaft, die in den entsprechenden Branchen auch den Ton ange-ben kann, ist das notwendige Rückgrat einer nachhaltigen und klimabewussten Transforma-tion. Die Beschränkung der Kommunalwirtschaft auf unmittelbare Daseinsvorsorge im enge-ren Sinne ist nicht mehr zeitgemäß. Erforderlich ist eine Renaissance der gemeinnützigen und der genossenschaftlichen Betriebsformen einschließlich steuerlicher Begünstigung. Hemmnisse der interkommunalen wirtschaftlichen Kooperation insbesondere bei Abfall- und Wasserwirtschaft sind zu beseitigen. Die Kernverwaltungen müssen als Steuerungs-instanzen für die Kommunalwirtschaft ertüchtigt werden. Wo die Bürgerinnen und Bürger kommunale Lösungen wünschen, können privatwirtschaftliche Angebote nachrangig werden. Die Kommunen benötigen eine neue Planungsautorität in Fragen der Verkehrs-, Energie- und Wohnungswirtschaft. 

Digitalisierung

Die private Telekommunikationswirtschaft stellt bis heute Mobilfunk- und Glasfasernetz nicht flächendeckend und für alle Haushalte zur Verfügung. Das ist ein zentrales Hemmnis bei der Digitalisierung im privaten und öffentlichen Sektor. Innerhalb der Verwaltung fehlt es u.a. an Anbietern von Software, die auf die Belange des Gemeinwesens zugeschnitten ist. Deshalb benötigen die Kommunen kräftige Standbeine in der Digitalwirtschaft - Rechenzentren, Netzbetreiber, Softwareentwicklung, Sicherheitstechnik – kurzum umfassende digitale Souveränität und einen eigenen Markt für digitale Lösungen, auf dem sich Kooperationen leicht realisieren lassen.  Wo der Glasfaseranschluss fehlt, müssen die Städte und Ge-meinden ihn legen. Ähnliches gilt für ein bürgerfreundliches W-Lan-Angebot im öffentlichen Raum. Wer umfassende Digitalisierung der Verwaltung anstrebt, der muss jede Bürgerin und jeden Bürgerzuverlässig in das Netz einbinden können.

Verwaltungsdigitalisierung

Die Digitalisierung soll Prozesse beschleunigen, transparenter machen und die Verwaltungs-abläufe vereinfachen. Wenn Menschen die wesentlichen Verwaltungsleistungen digital er-ledigen können, trägt das auch zur Zufriedenheit mit den öffentlichen Institutionen bei. Eine digitale Verwaltung bietet Dienstleistungen an, die online abgerufen und erledigt werden können. Erforderlich sind standardisierte, transparente und medienbruchfreie Verwaltungsprozesse auf dessen Basis den Bürgerinnen und Bürger digital oder vor Ort bessere Leistungen angeboten werden können. Gleichzeitig muss in einem digitalen Staat gesichert sein, dass digitale Souveränität, eine demokratische Steuerung der sektorübergreifenden digitalen Daseinsvorsorge, die rechtsstaatlich verantwortete Nutzung von KI und Algorithmen und die informationelle Selbstbestimmung unverzichtbare Grundlagen für die Zukunftsgestaltung sind.

Finanzierung

Die Kommunen benötigen stabile finanzielle Grundlagen. Die Rettung der Gewerbesteuer im ersten Jahrzehnt des Jahrhunderts war ein bedeutender Erfolg, der aber den langsamen Verfall des kommunalen Vermögens nicht allein stoppen konnte. In der Corona-Krise wirkte segensreich die Gewerbesteuergarantie von Bund und Ländern. Nach diesem Muster könnte eine Stabilitätsgarantie für die kommunalen Haushalte formuliert werden, die insbesondere die notwendige langfristige Investitionspolitik der Kommunen absichern sollte. Auch bei den hierfür relevanten Finanzausstattungen der Länder sind regional große Unterschiede zwischen Süd und Nord, West und Ost festzustellen. So sind die Investitionsquoten in den Lan-deshaushalten systematisch sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Neue finanzielle Spielräume müssen politisch definiert werden, dazu gehört auch eine nach zeitgemäßen Parametern zu formulierende Kreditregel insbesondere von Bund und Ländern (Reform der deutschen und EU-Schuldenbremsen).

Die Finanzwirtschaft muss als Teil der Infrastruktur verstanden werden, auf die die Bürge-rinnen und Bürger angewiesen sind. Die öffentlich-rechtliche Finanzwirtschaft muss daher bürgernah und unter Regie der Gebietskörperschaften ausgebaut werden können. Das implizite Vermögen der Kommunen sollte bei eigenen Finanzinstituten als Eigenkapital gelten können. Der Verweis auf die KfW und die ländereigenen Förderbanken zur Investitionsfinan-zierung greift viel zu kurz.

Medien und Öffentlichkeit

Mehr Demokratie zu wagen setzt voraus, dass den Bürgerinnen und Bürgern informative Medien auch lokal zur Verfügung stehen, die eine aufgeklärte Öffentlichkeit herstellen und Partizipation ermöglichen. Die Freiheit der Information darf nicht auf die Marktfreiheit der Plattformen des kommerziellen Internets und Großverleger beschränkt sein. Die Beschrän-kungen der Kommunen hinsichtlich eigener lokaler Presseerzeugnisse und Medienpräsenz bedürfen der Revision, um lokale Demokratie auch im Alltag praktizieren zu können. Medi-enpolitik muss eine nationale, weil kulturelle Aufgabe bleiben. 

Soziale Sicherheit

Die staatlichen Sozialaufwendungen sind oftmals als sozialisierte Defizite unserer Leistungs- und Konkurrenzgesellschaft zu verstehen. Sie rechtfertigen sich durch das Sozial-staatsprinzip unserer Gesellschaftsordnung und tragen wesentlich zum sozialen Frieden bei. Gleichzeitig sind Niedriglohntendenzen auch Versuche soziale Verantwortung von der Marktseite auf die Staatsseite zu verschieben. Die steigenden Sozialtransfers in den öffent-lichen Haushalten drücken dies aus und schränken den Spielraum für andere öffentliche Aufgaben immer weiter ein. Ein höherer Mindestlohn, insbesondere aber auch eine Stärkung der Verhandlungsmacht der Lohnseite kann hier Abhilfe schaffen. Es ist zudem aber Sache der Steuerpolitik, sich die notwendigen Finanzmittel durch eine angemessene Besteuerung zu verschaffen. 

Die Städte und Gemeinden bleiben das letzte soziale Auffangnetz für Bürgerinnen und Bür-ger in sozialen Problemlagen. Sie müssen mit den Trägern der Wohlfahrt die notwendigen sozialen Dienstleistungen organisieren und eine Chance auf aktive Beschäftigungs- und Integrationspolitik mit Hilfe ihrer Kommunalwirtschaft erhalten. Dafür sind neue Vorschläge erforderlich, um die Verzahnung von selbstorganisierter Wohlfahrt und Kommunalwirtschaft zu gestalten.

Verwaltungsproduktivität

Die öffentliche Verwaltung in Deutschland genießt sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch im internationalen Ansehen einen ausgezeichneten Ruf, insbesondere wegen ihrer Zuverlässigkeit und der Rechtssicherheit. Aber sie wird mit Recht kritisiert, wenn sie den hohen Erwartungen nicht entsprechen kann. Der Zwang zur gesetzlichen Regelung, vielfach veranlasst von der EU-Ebene, hat eine Gesetzes“flut“ zur Folge, die die örtlichen Ermes-sensspielräume einschränkt und die Produktivität der Verwaltung stark belastet. Die Antwort ist technisch zumeist die Formalisierung in Algorithmen, die ihrerseits Änderungen schwer zugänglich sind und die die Verwaltung innerlich erstarren lassen.  Darauf müssen Verwaltungen geeignete Antworten entwickeln, jenseits resignativer Beharrung. Damit sich die öffentliche Verwaltung qualitativ auch in Zukunft behaupten kann, sollte sie befähigt wer-den, ihre inneren Strukturen beweglicher auszugestalten, ohne die Prinzipien von Zuständig-keit und Verantwortung zu gefährden.

Im Gesetzgebungsverfahren ist es Sache der Länder (und ihrer Kommunen) im Bundesrat ihre Verwaltungskompetenz offensiv einzubringen. Hemmnisse der Verwaltungsproduktivi-tät sind oft Folge missglückter Gesetzgebungsverfahren, in denen der Bundestag auf die fachliche Stellungnahme der Länder im ersten Durchgang meint verzichten zu können.

Befähigung in öffentlichen Angelegenheiten sollte auch für die Bürgerinnen und Bürger ein lebendiger Anspruch bleiben, wenn neue Formen der Partizipation auf kommunaler Ebene etabliert werden.

BLOG

Aktuelles zur Staatskunst

In diesem Blog veröffentlichen wir Beiträge, die sich aus den Diskussionen im Rahmen des Arbeitskreises ergeben:


29 Sept., 2022
Beitrag von Matthias Woisin
11 Jan., 2022
Beitrag von Matthias Woisin

Dr. Antje Draheim, Dr. Andreas Dressel, Ulrich Hörning, Prof. Dr. Carsten Kühl, Oliver Lindner, Thomas Losse-Müller, Prof. Dr. Henning Lühr, Maik Luhmann, Silvia Nieber, Jörn Riedel, Ramona Schumann, Philippa Sigl-Glöckner, Torsten Windels



Erfahren Sie mehr

über den

Arbeitskreis

Staatsreform.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Initiatoren

Arne Schneider, MBA

Dr. Matthias Woisin

Share by: