Aktuelles zur Staatskunst:
Meilenstein für Deutschland - Rückstand Aufholen realistisch
Beitrag von Jörn Riedel
Ich will zunächst festhalten werden, dass der zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler ausgehandelte Beschluss ein richtig großer Schritt in den Anstrengungen zur Modernisierung und Digitalisierung der deutschen Verwaltung ist. Jedem dem solche Prozesse vertraut sind, ist klar, dass es eines enormen Einsatzes auf politischer wie auf Arbeitsebene bedurfte, um über 200 konkrete Maßnahmen zu beschreiben und sich auf ihre Umsetzung zu verständigen.
In der Bewertung will ich mich darauf konzentrieren einzuschätzen, wo Deutschland sein wird, wenn alle in dem Beschluss skizzierten Maßnahmen umgesetzt sind. Natürlich ist mir klar, dass es gegen Konzentration, Vereinfachung und Digitalisierung in der Gesellschaft, im Apparat und offensichtlich auch unter Teilen der politischen Führungskräften Vorbehalte gibt. Letzteres schließe ich daraus, dass an diversen Stellen steht, dass man nicht unbedingt mitmachen muss. Deshalb ist es leider nicht realistisch davon auszugehen, dass die genannten Fristen eingehalten und alle Maßnahmen umgesetzt werden. Trotzdem ist es richtig, dass diese Weichspüler in dem Papier drin sind, damit es jetzt losgehen kann und man nicht warten muss, bis man den Letzten überzeugt hat. Aber diese Schwierigkeiten sollen für den Augenblick einmal ignoriert werden.
Das Zielbild, dass man hinter dem Beschluss vermuten kann, sieht wie folgt aus:
- Aufgaben, die einer Zentralisierung der operativen Umsetzung zugänglich sind, sind an jeweils einer Stelle konsolidiert. Dies sind faktisch alle Aufgaben, die bei Kommunen und Ländern ohne relevanten fachlichen Gestaltungsspielraum ausgeführt werden (z. B. Meldewesen, Personenstand, Führerschein, Auszahlung von Sozialleistungen …). Das heißt nicht, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger, nicht weiter dezentral zugänglich sind. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten aber mit einem System und in einem fachlichen Zusammenhang.
- Den Bürgerinnen und Bürgern wie der Wirtschaft stehen in der Kommunikation mit der Verwaltung leichtgängige Instrumente zur Verfügung. Auf dem heutigen Stand der Technologie bedeutet dies, dass die Kommunikation in der Regel per E-Mail erfolgt.
- Für komplexere Verwaltungsprozesse, die eine erhöhte Anforderungen an Identifikation haben (eine echte Notwendigkeit, keine eingebildete) oder die in einem strukturierten Ping-Pong zwischen Verwaltungskunden und Verwaltung ablaufen, steht ein einheitliches Nutzerkonto auf qualitativ hohem Niveau zur Verfügung. Qualitativ hohes Niveau meint hier qualitativ hohes Niveau der Benutzbarkeit. Also eine Technik die Jede und Jeder ja in der Regel ohne Schulung und Hilfe durch den Nachbarn nutzen kann.
- Alle Verwaltungsprozesse sind in ihrer Komplexität reduziert und von der Einzelfallgerechtigkeit hat man sich weitgehend zur pauschalisierten Beurteilung der Lebensumstände fortentwickelt.
Dies steht so explizit in dem Papier nicht drin, aber wenn man die Summe der Maßnahmen betrachtet, ist dies die Quintessenz.
Wenn dies in – sagen wir mal 5 Jahren – erfolgt ist, hat Deutschland bei der Digitalisierung und Vereinfachung der Verwaltungsprozesse zudem Stand aufgeschlossen, auf dem viele unserer Nachbarstaaten heute sind.
Das klingt jetzt relativ ernüchternd und ist auch nur zutreffend, wenn die Maßnahmen so umfassend umgesetzt werden, wie ich es skizziert habe. Aber es ist ein leicht messbarer Befund. Als Referenz nehme ich dabei immer gerne Dänemark und Schweden, weil es alte Staaten sind (nicht wie die baltischen Staaten zu einem Zeitpunkt neu gegründet, als man Digitalisierung bei der Staatsgründung schon mitdenken konnte), die sich also selber reformieren mussten und die eine alte demokratische Rechtsstaatstradition haben. Beide Staaten sind auch deshalb als Referenz gut geeignet, weil sie sehr unterschiedliche Strategien verfolgen. Dänemark hat sehr stark auf staatliche Strukturen gesetzt, die dann der Gesellschaft geöffnet wurden. Schweden hat darauf gesetzt in der öffentlichen Verwaltung Lösungen zu übernehmen, die in der Privatwirtschaft schon etabliert waren. Dies folgte nicht einer marktradikalen Ideologie, sondern geschah (auch) unter sozialdemokratischer Herrschaft.
Für Deutschland unvorstellbar nutzt der schwedische Staat - genau wie alle anderen Wirtschaftsbranchen - das Nutzerkontosystem der Banken. Für den elektronischen Briefkasten nutzt der Staat ebenfalls im Markt etablierte Produkte und stellt an diese rechtsverbindlich zu. Dänemark hat diese beiden Systemkomponenten als Staat entwickelt und sie dann für die Nutzung der Privatwirtschaft geöffnet und mit vielerlei subtilen Halbzwangsmaßnahmen durchgesetzt.
Ich habe das Nutzerkonto und den verbindlichen elektronischen Briefkasten deshalb hier noch mal herausgestellt, weil in allen Kontakten, die ich je im europäischen Raum hatte, alle Gesprächspartner immer wieder betonen, dass der Erfolg in ihren jeweiligen Staaten nur eingetreten ist, weil die staatlichen Systeme eben keine isolierten Systeme geblieben sind. Die Öffnung und die bis zu einem gewissen Maße auch sinnvollerweise zwangsweise Standardisierung auf ein Nutzerkonto für den privaten wie den öffentlich-rechtlichen Bereich, wird auch in Deutschland einer der Erfolgsfaktoren sein.
Es wäre wohl aber naiv anzunehmen, dass unsere Nachbarstaaten sich in den kommenden 5 Jahren nicht weiterentwickeln. Wo wir noch über den großen Dokumentationsaufwand im Gesundheitswesen klagen, wird in Schweden schon in ausgewählten Themenfeldern und Regionen erprobt, dass eine KI das Gespräch zwischen Patienten und Arzt zusammenfasst und in der Akte dokumentiert. Bei uns würde man sowas wohl Reallabor nennen.
Das heißt, neben der konsequenten Umsetzung der Beschlüsse müssen wir gleichzeitig die neuen Potentiale der weiteren technologischen Entwicklung im Auge haben und in die Fläche bringen. Sonst stellen wir in 5 Jahren fest, dass wir alles umgesetzt haben, aber wieder 5 Jahre hinter den Möglichkeiten sind.
In dem Beschluss ist für mich erkennbar, dass die politische Führung tatsächlich politische Führung zeigen will und sich nicht von der Ministerialbürokratie Bedenken hat aufschreiben lassen, sondern Eckpunkte gesetzt hat. Das bedeutet aber auch, das politische Führung jetzt über längere Zeit an dem Thema dranbleiben muss. Das ist in der heutigen Zeit leider keine Selbstverständlichkeit. Es sind auch noch sehr viele Weichspül-Formulierung in dem Beschlusstext. Auch die wird man konsequent nur in die richtige Richtung fortentwickeln, wenn die Aufgabe nicht auf die Arbeitsgruppe XY der Unterarbeitsgruppe VX der Fachreferenten Konferenz ABC delegiert wird.
Insgesamt ist der Beschluss also ein Ermutigender Schritt in die richtige Richtung. Wenn er umgesetzt wird, kann er ein Element eine Strategie sein, die den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt, dass sie in einem handlungsfähigen demokratischen Rechtsstaat leben.